Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 15. Juni 2018 die Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) verabschiedet. Ziel der Revision ist es das Bundesgericht von „einfachen“ Fällen zu entlasten, sodass die Kapazitäten gezielter eingesetzt werden können. Der Rechtsschutz soll dabei jedoch gewahrt bleiben. Beschwerden mit einer grossen rechtlichen Bedeutung sollen künftig immer am Bundesgericht möglich sein.…