Hintergrund
Die Frage wie hoch eine Dividende im Verhältnis zum Lohn ausfallen soll, hat Ausgleichkassen in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt. Dabei haben Ausgleichskassen vielfach Dividenden in Lohnbestandteile umqualifiziert und sie dadurch der AHV-Beitragspflicht unterstellt. Dieser Handhabung hat das Bundesgericht mit Ihrem Entscheid vom 8. April 2015 (9C_837/2014) ein Ende gesetzt.
Folgen
Der Bundesgerichtsentscheid hält fest, dass eine Umqualifizierung durch die Ausgleichskassen nur möglich ist, falls ein „offensichtliches Missverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und dem hierfür bezogenen Enthalt“ besteht. Für die Beurteilung wie hoch die Entlöhnung ausfallen kann, sind somit alle objektiven und subjektiven Faktoren zu berücksichtigen. Im Weiteren ist zu prüfen, ob die Entlöhnung einem Drittvergleich standhält.
Fazit
Ausgleichskassen sind durch diesen Entscheid an klare Vorgaben gebunden. Der Ermessensspielraum, der von Ausgleichskassen in der Vergangenheit teilweise grosszügig ausgenutzt wurde um eine angemessene Entlöhnung festzulegen, hat sich damit deutlich reduziert. Die Umqualifizierung von Lohn in Dividenden soll zukünftig der Ausnahmefall sein.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!