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Informationen über die Aktienrechtsrevision

Hintergrund
Die im 2007 lancierte Aktienrechtsrevision, kam durch die im März 2013 angenommene Minder-Initiative ins Stocken. Die zeitgerechte Umsetzung der Minder-Initiative wurde mit Hilfe der vorübergehend gültigen Verordnung (Verordnung gegen übermässige Vergütungen, „VegüV“) sichergestellt. Der Bundesrat hat die eigentliche Aktienrevision im 2014 wieder aufgenommen und die Vernehmlassung des Gesetzes-Vorentwurf am 28. November 2014 eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 15. März 2015.

Inhalt der Aktienrechtsrevision
Der Gesetzes-Vorentwurf des neuen Aktienrechts verfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der folgenden sechs Ziele:

  • Ablösung der VegüV durch die Einführung eines Gesetzes (teilweise Verschärfung der Bestimmungen)
  • Verbesserungen / Änderungen im Bereich der Corporate Governance (z.B. Vertretung von mindestens 20-30% beider Geschlechter im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung in wirtschaftlich bedeutenden, börsenkotierten Gesellschaften oder die Einführung einer vereinfachten Verantwortlichkeitsklage von Aktionären gegen Verwaltungsräte)
  • flexiblere Gestaltung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen (z.B. Einführung Interimsdividende, Leitplanken für die Rückzahlung von Kapitalreserven, Sachübernahme gilt nicht mehr als qualifizierter Tatbestand, Abschaffung der Teil-Liberierung, etc.)
  • Abstimmung des Aktienrechts auf das Neue Rechnungslegungsrecht (z.B. Ausweis Eigene Aktien, Aktienkapital in Fremdwährung möglich, etc.)
  • Anpassung der Sanierungsvorschriften im Aktienrecht (z.B. Einführung einer Toleranzfrist von 90 Tagen für die Benachrichtigung des Richters bei einer Überschuldung) und Abstimmung auf das seit dem 1. Januar 2014 geltende Nachlassverfahren des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG).
  • Regelung der Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen

Fazit / Politischer Ausblick
Der Gesetzes-Vorentwurf des Bundesrats stösst bei den bürgerlichen Parteien sowie bei verschiedenen Wirtschaftsverbänden (Economiesuisse, Gewerbeverband, etc.) auf wenig Wohlwollen, da dieser zu wenig wirtschaftsfreundlich und liberal sei. Die Stärkung der bürgerlichen Parteien an den nationalen Wahlen am 18. Oktober 2015 wird eine zügige Umsetzung des vorliegenden Gesetzes-Vorentwurfs ebenfalls beträchtlich erschweren. Der Bundesrat hat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung am 4. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung des Entwurfs beauftragt. Der Bundesrat plant Ende 2016 über die entsprechende Botschaft (Entwurf und Erläuterungen) zu beraten und sie zuhanden des Parlaments zu verabschieden.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung der Aktienrechtsrevision informieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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