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Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz)

Folgende Änderungen treten per 01. Juli 2020 wie folgt in Kraft:

  • Betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen ab 100 Beschäftigten
  • Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine „unabhängige Stelle“
  • Information an die Mitarbeitenden über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse

Nach Inkraftsetzung der Gesetzesänderung haben die betreffenden Unternehmen ein Jahr Zeit, um ihre betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen und die Überprüfung durch eine unabhängige Stelle durchzuführen zu lassen. Die erste Analyse muss bis spätestens Ende Juni 2021 durchgeführt werden.

Während der Geltungsdauer müssen die Lohngleichheitsanalysen regelmässig alle vier Jahre wiederholt werden, sofern unerklärbare Lohnungleichheiten vorhanden sind. Falls kein unerklärbarer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist, muss keine weitere Analyse durchgeführt werden.

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